Wer darf sich privat versichern in der Krankenvollversicherung?
In der PKV können sich vor allen die Personen versichern, die nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegen.
Dies sind zum Beispiel:
- Angestellte und Arbeiter mit einem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese Grenze muss drei Jahre in Folge überschritten sein, damit eine freiwillige Krankenversicherung vorliegt
- Beamte, die den Teil privat Krankenversicherung könne und sollten, der nicht von der staatlichen Beihilfe geregelt wird.
- Selbständige und Freiberufler, die keiner Sonderregelung unterliegen (wie z.B. Künstler mit der Künstlersozialkasse)
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
| Jahr | monatlich | jährlich |
| 2012 (voraussichtlich) | 4.237,50 € | 50.850,00 € |
| 2011 | 4.125,00 € | 49.500,00 € |
| 2010 | 4.162,50 € | 49.950,00 € |
| 2009 | 4.050,00 € | 48.600,00 € |
| 2008 | 4.012,50 € | 48.150,00 € |
| 2007 | 3.975,00 € | 47.700,00 € |
| 2006 | 3.937,50 € | 47.250,00 € |
Alle Sozialversicherungsgrößen für 2011 finden Sie hier zum Download:
Sozialversicherungsgrößen 2011