Wer darf sich privat versichern in der Krankenvollversicherung?

In der PKV können sich vor allen die Personen versichern, die nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegen.

 

Dies sind zum Beispiel:

- Angestellte und Arbeiter mit einem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese Grenze muss drei Jahre in Folge überschritten sein, damit eine freiwillige Krankenversicherung vorliegt
- Beamte, die den Teil privat Krankenversicherung könne und sollten, der nicht von der staatlichen Beihilfe geregelt wird.
- Selbständige und Freiberufler, die keiner Sonderregelung unterliegen (wie z.B. Künstler mit der Künstlersozialkasse)

 

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Jahr monatlich jährlich
2012 (voraussichtlich) 4.237,50 €         50.850,00 €         
2011 4.125,00 € 49.500,00 €
2010 4.162,50 € 49.950,00 €
2009 4.050,00 € 48.600,00 €
2008 4.012,50 € 48.150,00 €
2007 3.975,00 € 47.700,00 €
2006 3.937,50 € 47.250,00 €

 

Alle Sozialversicherungsgrößen für 2011 finden Sie hier zum Download:

Sozialversicherungsgrößen 2011